Gemeinde Zwettl - Die neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung vom Juli 2011 schreibt vor, dass sich die Gemeinden mit ihren Feuerwehren darüber verständigen, wo künftig die notwendigen Fahrzeuge und Geräte stationiert werden sollen. Dazu ist jeweils für 5 Jahre eine Risikoanalyse durchzuführen und ein Stationierungskonzept aufzustellen.Am 20. Dez. 2011 waren daher die Vertreter der Gemeinde Zwettl, der Feuerwehren und des Abschnittsfeuerwehrkommandos eingeladen, darüber zu beraten. Bürgermeister Herbert Prinz konnte dazu neben den Kommandanten auch den Abg. z. NÖ Landtag und Feuerwehrstadtrat Franz Mold begrüßen. Sein Sachbearbeiter Herbert Gruber präsentierte die bisherigen Prototypen des HLF 1 und die vorgenommene Risikoanalyse.Lt. Verordnung sind dabei unter anderem die Einsätze der letzten 5 Jahre, die Einwohnerzahl, Gebäude, Haushalte, Grundflächen, die Betriebe, besondere Risiken, die Länge und Art der Straßen etc. zu berücksichtigen. Demnach ergeben sich für Zwettl die Risikoklassen B8 für den Brandbereich (= 8. von 12 möglichen Stufen) bzw. die Klasse T3 (= die höchste Stufe) für technische Ausrüstung. Nach der Verordnung ergibt dies folgenden Bedarf an Fahrzeuge
2 zusätzliche hydr. Rettungsgeräte