21.12.2014 | Franz Bretterbauer
Der Verweisfehler in § 32a Abs 6 FSG wird in der nächsten Novelle repariert werden.
19.12.2014 | Franz Bretterbauer
Seit 18.11.2014 gibt es eine Ausnahme für die Fahrgeschwindigkeit von Feuerwehrfahrzeugen über 3,5 bis 5,5 Tonnen